Beitragsordnung
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 9 und 22 der Satzung in der Fassung vom 20.06.2013 und hat nur für die Abteilungen Fußball und Tischtennis Gültigkeit.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Mitgliedsbeiträge allgemein
Die Mitgliedsbeiträge wurden von der Mitgliederversammlung am 21.05.2017 ab dem 01.01.2018 bzw. 01.01.2019 wie folgt beschlossen:
Kinder und Jugendliche ab 01.01.2018 = 8,00 €/mtl.
Erwachsene -passive Mitglieder- ab 01.01.2018 = 9,00 €/mtl., ab 01.01.2019 = 10,00/mtl.
Erwachsene -aktive Mitglieder- ab 01.01.2018 = 11,00 €/mtl., ab 01.01.2019 = 12,00/mtl.
Mitglieder können durch Beschluss des Vorstandes beitragsfrei gestellt werden.
Bei Vereinseintritt im lfd. Geschäftsjahr ist der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen
Die Mitgliedsbeiträge können halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Der Halbjahresbeitrag ist zum 01.12. für das 1. Halbjahr des folgenden Jahres und zum 01.06. für das 2. Halbjahr fällig. Die jährliche Zahlweiseerfolgt zum 01.06. eines jeden Jahres.
Die Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 08.10.2013 die Mitgliedsbeiträge für die Spielgruppe, Kinder bis zum
- Lebensjahr auf 3,00 €/Mon. = 36,00 €/Jahr
beschlossen. Die Beiträge werden ¼-jährlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
IV. Mitgliedsbeiträge für
a) Familienmitgliedschaften
Ab 3. Familienmitglied im SSV ist dieses beitragsfrei. Berechnet werden die beiden höchsten Beiträge der Mitgliedschaften.
b) Mitgliedschaften von ehrenamtlichen Mitarbeitern
Trainer/Übungsleiter/Betreuer 12,00 Euro Jahresbeitrag
Schiedsrichter 12,00 Euro Jahresbeitrag
c) Sonder- Mitgliedschaften
Schüler und Studenten 72,00 Euro Jahresbeitrag
Harz IV – Empfänger 60,00 Euro Jahresbeitrag
V. Regelungen
Spielen ehrenamtliche Mitarbeiter noch aktiv in einer Jugend- oder Senioren-Mannschaft, ist der normale Jahresbeitrag fällig.
Die Mitglieder, die im lfd. Geschäftsjahr volljährig werden und nicht mehr in einer (Jugend-)Mannschaft aktiv spielen, haben unaufgefordert halbjährlich eine Kopie der Schüler-/Studenten-Bescheinigung dem Hauptkassierer für das Wintersemester bis zum 31.10. d.J. und für das Sommersemester bis zum 30.04. d.J. vorzulegen. Hartz IV-Empfänger erbringen den Nachweis ebenfalls zu den zuvor genannten Terminen. Bei Nichtvorlage bzw. verspäteter Vorlage wird der Erwachsenen-Beitrag eingezogen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem
Hauptkassierer mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine
Nachteile entstehen.
Bei einer eventuellen Rücklastschrift durch die Bank wird das Mitglied schriftlich darüber informiert. Die
entstandenen Kosten der Bank nebst einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro sind vom Mitglied zu über-
nehmen. Bei einem Mahnverfahren werden pro Mahnung 10 Euro Mahngebühr dem Mitglied belastet.
Bis zur vollständigen Zahlung der offenstehenden Beträge wird das Mitglied vom Spielbetrieb
ausgeschlossen.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben.
Die Satzung gibt unter dem Abschnitt B. Vereinsmitgliedschaft mit den §§ 5 bis 10 weitere detaillierte
Verfahrensvorgaben, die hier nicht besonders erwähnt werden müssen.
VI. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Der Vorstand hat in der Sitzung am 15.11.2017 die Beitragsordnung beschlossen
Sie tritt zum 01.01.2018 in Kraft.