• 1
  • 2

Beitragsordnung

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 9 und 22 der Satzung in der Fassung vom 20.06.2013 und hat nur für die Abteilungen Fußball und Tischtennis Gültigkeit.

 

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

 

 III. Mitgliedsbeiträge allgemein

Die Mitgliedsbeiträge wurden von der Mitgliederversammlung am 21.05.2017 ab dem 01.01.2018 bzw. 01.01.2019 wie folgt beschlossen:

                                                                                  

           Kinder und Jugendliche                 ab 01.01.2018            =          8,00 €/mtl.

           Erwachsene     -passive Mitglieder-  ab 01.01.2018 = 9,00 €/mtl., ab 01.01.2019 = 10,00/mtl.

           Erwachsene     -aktive Mitglieder-    ab 01.01.2018 = 11,00 €/mtl., ab 01.01.2019 = 12,00/mtl.

 

Mitglieder können durch Beschluss des Vorstandes beitragsfrei gestellt werden.

  

Bei Vereinseintritt im lfd. Geschäftsjahr ist der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen

Die Mitgliedsbeiträge können halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

Der Halbjahresbeitrag ist zum 01.12. für das 1. Halbjahr des folgenden Jahres und zum 01.06. für das 2. Halbjahr fällig. Die jährliche Zahlweiseerfolgt zum 01.06. eines jeden Jahres.

Die Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 08.10.2013 die Mitgliedsbeiträge für die Spielgruppe, Kinder bis zum

  1. Lebensjahr auf 3,00 €/Mon. = 36,00 €/Jahr

beschlossen. Die Beiträge werden ¼-jährlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

 

IV. Mitgliedsbeiträge für

      a) Familienmitgliedschaften

Ab 3. Familienmitglied im SSV ist dieses beitragsfrei. Berechnet werden die beiden höchsten Beiträge der Mitgliedschaften.

     b) Mitgliedschaften von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Trainer/Übungsleiter/Betreuer                                        12,00 Euro Jahresbeitrag

Schiedsrichter                                                              12,00 Euro Jahresbeitrag

     c) Sonder- Mitgliedschaften

Schüler und Studenten                                                 72,00 Euro Jahresbeitrag

Harz IV – Empfänger                                                   60,00 Euro Jahresbeitrag                    

 

V. Regelungen

Spielen ehrenamtliche Mitarbeiter noch aktiv in einer Jugend- oder Senioren-Mannschaft, ist der normale Jahresbeitrag fällig.

 

Die Mitglieder, die im lfd. Geschäftsjahr volljährig werden und nicht mehr in einer (Jugend-)Mannschaft aktiv spielen, haben unaufgefordert halbjährlich eine Kopie der Schüler-/Studenten-Bescheinigung dem Hauptkassierer für das Wintersemester bis zum 31.10. d.J. und für das Sommersemester bis zum 30.04. d.J. vorzulegen. Hartz IV-Empfänger erbringen den Nachweis ebenfalls zu den zuvor genannten Terminen.      Bei Nichtvorlage bzw. verspäteter Vorlage wird der Erwachsenen-Beitrag eingezogen.

  

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem

Hauptkassierer mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine

Nachteile entstehen.

 

Bei einer eventuellen Rücklastschrift durch die Bank wird das Mitglied schriftlich darüber informiert. Die

entstandenen Kosten der Bank nebst einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro sind vom Mitglied zu über-

nehmen. Bei einem Mahnverfahren werden pro Mahnung 10 Euro Mahngebühr dem Mitglied belastet.

Bis zur vollständigen Zahlung der offenstehenden Beträge wird das Mitglied vom Spielbetrieb

ausgeschlossen.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben.

  

Die Satzung gibt unter dem Abschnitt  B. Vereinsmitgliedschaft mit den §§ 5 bis 10 weitere detaillierte

Verfahrensvorgaben, die hier nicht besonders erwähnt werden müssen.

  

VI. Beschlussfassung und Bekanntgabe

 

Der Vorstand hat in der Sitzung am 15.11.2017 die Beitragsordnung beschlossen

Sie tritt zum 01.01.2018 in Kraft.