Weitere Sperrung aller kommunaler und vereinseigener Sportstätten
Weiterhin sind alle Sporthallen, Schwimmbäder, Außensportanlagen sowie Vereinsheime gesperrt.
auf Grundlage der Neufassung der Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 16.04.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Vor dem Hintergrund des Corona-Virus sind alle Sportstätten weiterhin für jegliche Nut- zung gesperrt. Dies umfasst alle Sporthallen, Schwimmbäder, Außensportanlagen sowie Vereinsheime. Darüber hinaus sind jegliche Zusammenkünfte in Sportvereinen weiterhin verboten.
Quelle: Schreiben der Stadt Unna