FLVW-Vereine plädieren mit großer Mehrheit für Saisonabbruch
FLVW-Kreise und Saisonabbruch - auch die Jugendvertretungen sind sich einig.
Mit einer Mehrheit von 88% haben sich die Vereine es Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) für einen Saisonabbruch ausgesprochen. Auch die 29 Kreisvorsitzenden sprechen sich einstimmig für den Abbruch der Saison aus. Jetzt haben dieses auch die 29 Vorsitzenden der Kreis-Jugend-Ausschüsse in insgesamt vier Videokonferenzen bestätigt.
FLVW-Vizepräsident Jugend Holger Bellinghoff fasst die Stimmungslage zusammen: „Bei sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile ist dieser Weg alternativlos.“ „Wir werden das Votum der Vereine und Kreise aufnehmen und entsprechende Planungen sowie die Vorbereitung notwendiger Beschlüsse vorbereiten,“ nahm Harald Ollech, Vorsitzender des Verbands-Jugend-Ausschusses, den Arbeitsauftrag für die nächsten Tage und Wochen an. „Sofern im Westdeutschen Fußball-Verband (WDFV) keine einheitliche Vorgehensweise abgestimmt werden kann, werden ergänzend zu den Änderungen der Jugendspielordnung des WDFV notwendige Beschlüsse über einen außerordentlichen FLVW-Jugendtag zu fassen sein“, so Ollech weiter.
Auch im Hinblick auf Abbruch mit Wertung oder Annullierung bestätigte sich das Ergebnis der Umfrage unter den Vereinen. Die eindeutige Mehrheit der Kreis-Jugend-Ausschüsse plädierte für eine Wertung. „Dies stellt uns vor große Herausforderungen und ist selbst im engen Dialog mit den Vereinen nicht mit einer Berechnungsformel zu lösen“, betonte Christian Kroker, Vorsitzender des Kreis-Jugend-Ausschusses in Paderborn. In Kreisen mit Qualifikations- und Meisterrunden fehlt eine Grundlage für eine Wertung und die Ermittlung von möglichen Aufsteigern. „Genau diese Fälle müssen nunmehr im Austausch zwischen Verband, Kreisen und Vereinen kreativ gelöst werden“, so Stefan Korweslühr als zuständiges Mitglied des Verbands-Jugend-Ausschusses für den Jugendspielbetrieb.
Auch für die Saisonplanung 2020/2021 wird eine größtmögliche Flexibilität angedacht. Staffelplanung, Wettbewerbsformen und weitere erforderliche Regelungen sind abhängig von einem verbindlichen Starttermin für einen Spielbetrieb. Dieser ist weiterhin abhängig von behördlichen Anordnungen. „Wir haben eine absolute Ausnahmesituation, in der von uns Entscheidungen erwartet werden. Gemeinsam suchen wir nach einer gerechten Lösung, die möglichst viele Vereine mittragen können“, so Bellinghoff.
Quelle: FLVW Kreis 32 Unna/Hamm, https://flvw32.de