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Coronaregeln

Seit dem 24.11.2021 haben auch die neuen Coronaregeln auf unseren Sportanlagen Gültigkeit.

Für den Seniorenbereich gilt dann bis auf Weiteres, dass nur noch Immunisierte oder Genesene am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Selbiges gilt im Übrigen auch für Zuschauer und Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen.

Wir als Verein möchten Sie eingehend darum bitten, dass Sie uns auch bei der Bewältigung der weiterhin herausfordernden Lage durch Ihr Verhalten unterstützen. Die ehrenamtlichen Funktionäre des Vereins sind angehalten, beim Betreten der Sportanlage Ihren Immunisierungs- oder Genesenenstatus zu prüfen. Stichprobenartig erfolgen auch Kontrollen der persönlichen Ausweisdokumente.

Zusätzlich gilt für den Jugendbereich:
Zu den Trainingseinheiten dürfen nur noch die Trainer mit ihren Mannschaften auf die Sportanlagen. Das Betreten anderer Personen können wir aufgrund von organisatorischen Gründen nicht gestatten. Eine Kontrolle der 2G-Regel können wir während der Trainingseinheiten nicht gewährleisten. Daher bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen keinen Testnachweis vorlegen, Jugendliche ab 16 Jahren müssen einen Schülerausweis vorzeigen und gelten als getestete Personen. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten auch ohne Schülerausweis als getestete Personen. Kleinkinder und Kindergartenkinder benötigen keinen Testnachweis.

 

Weiterhin hat unser Hygienekonzept Gültigkeit. Hier mit Stand vom 30.08.2021, zu finden im Downloadbereich. Bitte beachten, dass sich die Hygieneregeln aufgrund der Coronalage jederzeit ändern können.